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Behandlungsvertrag


über die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe

Behandlungsvertrag

zwischen

Aktuelle Versichertendaten

und der Hebamme Katrin Reichinger, Mobil 0176-61119871, E-Mail: hallo@hebammerei-bobingen.de

Liebe werdende Mama,

schön, dass du dich für eine Hebammenbetreuung bei mir entschieden hast! Dieser Behandlungsvertrag gibt dir wichtige Informationen, damit eine gute Zusammenarbeit zwischen uns sichergestellt werden kann.

LEISTUNGEN

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Diese werden von mir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Folgende Leistungen werden von den Krankenkassen in der unten genannten Häufigkeit übernommen:

  • Vorgespräch in der Schwangerschaft
  • Beratung in der Schwangerschaft (dazu zählen auch 12 Beratungen via Kommunikationsmedium in der Schwangerschaft (SMS, Telefon, E-Mail)
  • Schwangerenvorsorge (keine Laboruntersuchungen)
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt:
    • in den ersten 10 Tagen können 20 Kontakte mit der Hebamme in Anspruch genommen werden, d.h. maximal 2 pro Tag
    • vom 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche sind weitere 16 Kontakte möglich, jedoch wird dann nur ein Kontakt täglich von den Krankenkassen übernommen. Als Kontakte zählen Hausbesuche, Mails, Anrufe und SMS
  • ein Wochenbettbesuch dauert üblicherweise 30-60 Minuten
  • für die Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings sind von der 12. Lebenswoche bis zum 9. Lebensmonat weitere 8 Kontakte möglich.
  • Sind weitere Kontakte nötig, können durch den Kinderarzt, Gynäkologen oder Hausarzt per Rezept weitere Termine stattfinden.

Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

FAHRTKOSTEN

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen i.d.R. die Fahrtkosten für Hebammen bis zu 20 km einfache Strecke. Sollten die Distanz für die Betreuung darüber hinaus gehen, werden die Fahrtkosten privat in Rechnung gestellt. Ggf. kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der Mehrkosten gestellt werden. Die Kosten liegen derzeit bei 0,81 € pro km.

EIGENANTEIL

In den folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen daher privat in Rechnung gestellt werden:

  • falls keine gültige Mitgliedschaft mit der oben genannten Krankenkasse festgestellt werden kann
  • Wahlleistungen wie z.B. Akupunktur, Kinesiotaping, EMH® man. Hilfen o.ä.
  • Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten oder nicht spätestens 24 Std vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden mit 45€ pro Besuch in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind Geburt bzw. notfallmäßige Krankenhausaufenthalte.
  • Falls Leistungen verschiedener Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Hebamme über alle Leistungen informiert, die bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch genommen wurden.
  • Falls die Krankenkasse die Bezahlung der außerordentlich anfallenden Wegegelder ablehnen sollte.

 

PRIVAT VERSICHERTE UND SELBSTZAHLER

Private Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und liegt in Bayern bei dem 2,0-fachen Kassensatz.

Achtung: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Bitte informiert euch zuvor welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.

Der Rechnungsbetrag wird nach einem Zahlungsziel von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig unabhängig davon, ob bei privat Krankenversicherten die Krankenversicherung den Rechnungsbetrag zu diesem Zeitpunkt bereits erstattet hat.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet. Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Hebamme hat das Recht, fällige Forderungen, die trotz zweimaliger Mahnung nicht beglichen wurden an ein Inkassobüro oder einen von ihr nach freier Wahl mandatierten Rechtsanwalt abzutreten.

HEBSET ABRECHNUNGSSERVICE

Zur Abrechnung mit der Krankenkasse, als auch der Wahlleistungen, wird der HEBSET Abrechnungsservice KG beauftragt.

Abrechnungsrelevanten Daten (nach §301a SGB V), wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer, werden dazu zum Zwecke der Abrechnung nach der Hebammengebührenordnung mit Krankenkassen und/oder Privatpatienten, sowie Privatrechnungen von Wahlleistungen weitergegeben und diese nach der Zweckerreichung gem. §17 DSGVO wieder gelöscht.

VERÄNDERUNGSVERPFLICHTUNG

Ändern sich im Laufe der Betreuung ihr Versicherungsverhältnis oder ihre persönlichen Daten (z.B. Familienname,Adresse, Wohnort, oä) ist dies umgehend mitzuteilen. Gegebenenfalls muss eine Betreuung außerhalb des Einzugsgebietes weitergegeben werden.

RÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

In der Regel finden Termine während der Schwangerschaft in meiner HEBAMMEREI, Isarstr. 12, 86399 Bobingen, statt. Zu den Wochenbettbesuchen komme ich zu euch nach Hause. In Absprache kann dies aber auch flexibel geplant werden (zB Bettruhe in Schwangerschaft, etc.)

QUITTIERUNGSPFLICHT

Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von dir als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Deine Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Du verpflichtest dich dazu, alle von mir erbrachten Leistungen zu quittieren.

HAFTUNG

Ich hafte für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Ausgenommen sind Personenschäden. Für meine Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Wenn es aus meiner Sicht zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist, dass du dich in entsprechende medizinische Betreuung zu begeben hast (Kinderarzt, Gynäkologe, Klinikum) werde ich dir dies unmissverständlich mitteilen und entsprechend dokumentieren. Solltest du diesen Anweisungen nicht Folge leisten, hafte ich nicht für hierdurch entstandene Schäden. Ebenso behalte ich es mir vor die weitere Betreuung abzulehnen.

Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

RECHTSVERHÄLTNIS

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

MEDIZINISCHE UNTERLAGEN

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger/ Abrechnungsstellen) übermittelt. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass deine/eure Privatsphäre vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Ich unterliege der Schweigepflicht und beachte die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung oder einer betreuenden Stelle, wie dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Vormund bei Minderjährigen, stelle ich der betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärst du dich mit der Verwendung deiner/eurer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

ERREICHBARKEIT

Die Hebamme bietet keine 24-Stunden-Erreichbarkeit.

Telefonische Erreichbarkeit besteht:
Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr
Sonn- und Feiertagen nur nach Vereinbarung

In nicht allzu dringenden Fällen, kannst du mir auch eine E-Mail schreiben, diese rufe ich allerdings nicht täglich ab:
hallo@hebammerei-bobingen.de

Auf Nachrichten auf der Mailbox oder SMS antworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

WHATSAPP

Die Kommunikation über WhatsApp Business ist auf euren Wunsch hin generell möglich. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass WhatsApp nicht die Voraussetzungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den Anhang §9 BDSG, erfüllt und ich für die Sicherheit eurer Daten keine Haftung übernehme.

Außerhalb dieser Zeiten und in für dich dringlich zu klärenden Situationen, wende dich bitte an deinen Gynäkologen oder Kinderarzt, das nächstgelegene Krankenhaus, die kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116117). bzw. den Notruf (Tel.:112).

TERMINE

Bitte beachte, dass du für die Vorsorgeuntersuchung bei mir, ebenso wie für die Termine beim Frauenarzt von deiner Arbeitszeit nach §16 MuSchG freigestellt bist.

Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, kann die vereinbarte Uhrzeit um +/- 30 min der vereinbarten Zeit variieren. In diesem Zeitfenster verpflichtest du dich dazu, dich im häuslichen Umfeld aufzuhalten. Sollte es aus unvorhergesehen Gründen zu einer größeren Zeitabweichung kommen, melde ich mich selbstverständlich. Ein Hausbesuch dauert in der Regel zwischen 30-60 Minuten.

ZEITNAHER HAUSBESUCH NACH GEBURT

Bitte informiere mich nach der Geburt innerhalb von 12 Stunden, sowie ein weiteres Mal wenn der Tag der Entlassung feststeht. Nicht erst am Entlassungstag, damit eine Übernahme der häuslichen Behandlung für den Tag nach der Entlassung, geplant und gewährleistet werden kann. Sollte ich erst nach 24 Stunden über die Geburt informiert werden, behalte ich mir vor die Behandlung abzulehnen.

VERTRETUNG UND SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG

Im Krankheitsfall, bei unvorhergesehen längerem Ausfall oder im Urlaub ist eine Vertretung nicht garantiert und du musst dich ggf. selbst um eine Vertretung kümmern. Sollte eine Kollegin mich vertreten, übernehme ich keine Verantwortung für ihre Betreuung, hafte nicht für sie. Sie untersteht auch zu keinem Zeitpunkt diesem Vertrag. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmst du ausdrücklich zu.

WAHLLEISTUNGEN

  • Kinesio-Taping
    Gegenanzeigen: Keine Tapeanlage bei akuten fieberhaften Infekten, auf Wunden bzw. unklaren Hautveränderungen, sowie auf Krampfadern. In seltenen Fällen können bei einer Tapeanlage Rötungen, Jucken und Spannungsblasen auftreten. Hiermit hast du eventuelle Reaktionen zur Kenntnis genommen. 
  • Akupunktur
    Gegenanzeigen: keine Anwendung möglich bei krankhaften Zuständen, auf Wunden, bei Blutungsstörungen oder akuter Angst vor Nadeln. Selten können kleine Hämatome, Reizungen, Schwindel oder Unverträglichkeitserscheinungen aufgrund des Nadelmaterials entstehen. 
  • Low Level Laser -Behandlung
    Gegenanzeigen: keine angezeigt.
  • EMH® Behandlungen, Schwangerschaftsmassagen
    Gegenanzeigen: keine angezeigt.
  • ambulante Geburt Rufbereitschaftspauschale

Der Preis richtet sich nach Indikation (siehe Preisliste auf Anfrage).

WIDERRUFSRECHT

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du mich mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über deinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Anmeldung für die Betreuung ist mit Unterzeichnen des Behandlungsvertrages verbindlich.

KÜNDIGUNG DES BEHANDLUNGSVERTRAGES

Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Alle bis dahin angefallenen Leistungen werden von mir abgerechnet. Wichtige Gründe von meiner Seite, den Behandlungsvertrag zu kündigen ist u.a. dadurch gegeben, dass du deinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen bist oder das Vertrauensverhältnis so tiefgehend gestört ist, dass eine weitere Behandlung nicht länger zumutbar erscheint.

SONSTIGE REGELUNGEN (Salvatorische Klausel)

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als vereinbart. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Ich freue mich auf die gemeinsame Zeit mit euch!